leider
bleibt auch im neuen Jahr die Coronapandemie das bestimmende Thema.
Hinzu kommt
das Problem, dass es in der Presse und im Internet viele verschiedene Aussagen
und einige Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, in Bezug auf den
aktuellen Lockdown, gibt.
Für
unsere Einrichtung ändert sich nichts, da wir die angeordneten Maßnahmen schon
umsetzen.
Es
bleibt einzig die Bitte, dass Sie, wo immer es möglich ist, Ihr Kind zuhause
betreuen. Dies dient der Reduzierung der Kontakte von Eltern, Kindern und
Erziehern und soll helfen, dass alle gesund bleiben und die Einrichtung/Gruppen
im bisherigen Umfang, für die Eltern die zwingend auf Betreuung angewiesen
sind, geöffnet bleiben können. Wir werden auch den Betreuungsumfang nicht
kürzen. Zur
personellen und logistischen Planung ist es während des Lockdowns für uns sehr wichtig,
dass wir wissen:
- ob Sie Bedarf an Betreuung haben und den
zeitlichen Umfang (von-bis)
- ob Sie die Frühbetreuung (06.30 Uhr – 07.30
Uhr) benötigen
- ob Sie Ihr Kind zuhause betreuen können
Daher
bitte ich Sie mir eine kurze Rückmeldung (per Mail oder telefonisch) zu
geben.
Wenn Sie nur Wochenweise planen können, bitte bis freitags für die
nächste Woche.
Darüber hinaus gelten die Ihnen schon bekannten Regelung. Diese
behalten, auch nach Beendigung des Lockdowns, ihre Gültigkeit bis mindestens 9. April
2021 (Ende der Osterferien NRW).
- Öffnungszeit
der Einrichtung: 06.30 Uhr bis 16.30
Uhr
-
Frühdienst,
von 06.30 Uhr-07.30 Uhr, bei Bedarf: Anmeldung bis Freitagmittag für die
nächste Woche.
Kinder
mit 35 Std.-Buchung haben die Möglichkeit am Mittagessen teilzunehmen (3 € pro
Essen) oder müssen um 11.30 Uhr abgeholt werden. Kinder mit 45 Std.-Buchung,
die nicht am Essen teilnehmen sollen, müssen ebenfalls bis 11.30
Uhr abgeholt werden. Bring-
und Abholphase möglichst kurzhalten (nur eine Person)
Es
gelten weiter die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung von
SARS-CoV-2 verhindern sollen. Dies heißt für unsere Einrichtung:
* Abstand
halten* beim
Betreten des Gebäudes die Hände desinfizieren* auf
dem Gelände der Einrichtung gilt weiterhin die Mund-Nasenschutz-Pflicht
unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann.
Die
Kinder und Erzieher bleiben (so weit wie möglich) in ihren festen Gruppen, auch
auf dem Außengelände, es finden keine gruppenübergreifenden Aktionen und
Angebote statt.
Vielen
Dank für Ihr Verständnis, Ihr Team vom Rennufer
Der Vorstand unseres Vereins setzt sich zurzeit zusammen aus: