die Zusammenarbeit mit Ihnen ist eines unserer Hauptanliegen. Sie sind die Spezialisten für Ihr Kind und nur zusammen erreichen wir die bestmöglich Förderung für Ihr Kind. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit gesetzlich vorgeschrieben.
Grundlage: §10 Kinderbildungsgesetz NRW
(KiBiz) Elternmitwirkung in der
Kindertageseinrichtung
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Elternvertreter:
Es werden jährlich (zwischen August und Oktober) zwei Elternvertreter pro Gruppe gewählt. Diese bilden dann den Elternbeirat.
Elternbeirat:
Der
Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft des aktuellen Kindergartenjahres gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.
Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechzeitig und umfassen über wesentliche Entscheidungen im Bezug auf die Einrichtung zu informieren.
Darüber hinaus sind die Elternvertreter Ansprechpartner für das pädagogische Personal zur Unterstützung bei der Durchführung von Projekten, Angeboten und Festen (z.B. Tag der offenen Tür, Weihnachtsmarkt, Waldtage, etc.)
Rat der Tageseinrichtung:
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und
Vertretern des Trägers, der pädagogischen Mitarbeiter und des Elternbeirates.
Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs-
und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie
die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Der Rat der Kindertageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich.
Mäusegruppe: Pascal Debler Vater von Johanna Heherson Gabriel Vater von Nico Denis Queitsch Vater von Matheo Igelgruppe: Elina Braun Mutter von Hanna Florina
Topalli Mutter von Leonis Hasengruppe: Kristina Wolf Mutter von Paul Anastasia Wagner Mutter von Alexandra
Eichhörnchengruppe: Natalie Otto Mutter von Noah
Tatjana Hauk Mutter von Iva
Rabengruppe: Sabrina Horn Mutter von Levi Ina Wegener Mutter von Mira