Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist die Vereinsmitgliedschaft eines Erziehungs-/Sorgeberechtigten (Jahresbeitrag 25,00 Euro). Dies gilt sowohl für einen Betreuungsplatz, als auch für die Aufnahme auf die Warteliste. Eine Beitrittserkärung erhalten Sie in der Einrichtung oder per Mail.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Kind in unserer
Einrichtung anzumelden, müssen Sie online im Kita Portal des
Hochsauerlandkreis ein Elternkonto eröffnen. www.kitaportal.hochsauerlandkreis.de
Nachdem Ihre Daten bei uns
eingegangen sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gerne können wir auch, nach telefonischer
Terminabsprache, einen Rundgang durch die Einrichtung machen und ggf.
offene Fragen im persönlichen Gespräch klären.
Öffnungszeiten: 25 Stunden Betreuungszeit: wird in unserer Einrichtung nicht angeboten
35 Stunden Betreuungszeit geteilt: montags-
freitags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Betreuung
über Mittag und Teilnahme am Mittagessen sind, unter bestimmten
Voraussetzungen, nach Rücksprache mit der Leitung, möglich) (siehe Konzeption).
45 Stunden Betreuungszeit: montags
bis freitags von 06:30 Uhr bis 17:30 Uhr (bei Bedarf 19:30 Uhr)
Die tägliche Betreuungszeit sollte neun Stunden
nicht überschreiten.
Die gebuchte
Wochenstundenzahl (35 Std. oder 45 Std.) darf nicht überschritten
werden.
Bei
Bedarf von Frühdienst (06:30 Uhr – 07:30 Uhr) oder Spätdienst (16:30 Uhr - 17:30
Uhr) geben Sie dies bitte bis donnerstags, für die nächste Woche, in der Gruppe an.
Im Zeitraum um Weihnachten
und Neujahr herum wird die Einrichtung jeweils für einige Werktage geschlossen;
dazu kommt eine 3-tägig Fortbildung für die Mitarbeiter/innen. Weitere Schließzeiten
(Ferienzeiten) sind nicht vorgesehen.
Kosten: Beiträge für den Besuch der KITA richten sich nach den
jeweiligen Vorgaben des Landes NRW über die Beitragsfreiheit und die
Vorgaben des Kreisjugendamtes. Auskünfte erteilt auch die
Stadtverwaltung Marsberg.
Zuzüglich zu den, von der Komune erhobenen Beitrag
(errechnen sich aus dem Jahresbrutto der Erziehungsberechtigten),
ergeben sich folgende weitere Kosten.
Bei
35 Wochenstunden Betreuungszeit 6,00 € „Stundenausgleich Trägerverein“ sowie
9,00 € „2. Frühstück / Nachmittagsimbiss“ / Monat / Kind.
Bei
45 Wochenstunden Betreuungszeit sind zu zahlen 6,00 € „Stundenausgleich
Trägerverein“ Monat / Kind sowie 3,00 € Essengeld / Tag / Kind. Abmeldung vom Mittagessen ist jeden Tag bis 09.00 Uhr möglich.
Bei
den Mahlzeiten können, in den meisten Fällen, besondere Wünsche oder
Notwendigkeiten aus gesundheitlichen (Attest nötig) oder religiösen
Gründen berücksichtigt werden.