Aufnahme des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung
Am 8. Juni 2020 haben die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen
den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen. Das Infektionsgeschehen und die
Erfahrungen der letzten Wochen lassen nun die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung zu. Ab dem 17. August 2020 gilt für die Kindertagesbetreuung daher wieder
der Regelbetrieb. Diese Öffnung erfolgt grundsätzlich unbefristet. Es kann aber wieder
zu Einschränkungen kommen, lokal oder auch landesweit, wenn die Entwicklung des
Infektionsgeschehens dies erfordert.
Der eingeschränkte Regelbetrieb war ursprünglich befristet bis zum 31. August. Dass
wir nun etwas früher als geplant in den Regelbetrieb starten, ist insbesondere dem
Wunsch geschuldet, grundsätzlich einen Gleichklang mit Schule herzustellen. Dort soll
mit dem Beginn des neuen Schuljahres am 12. August der Regelbetrieb aufgenommen
werden. In enger Absprache mit den Trägern und Kommunen haben wir uns für die
Kindertagesbetreuung nun auf den 17. August verständigt, um auch denen, die ihre
Ferienschließzeiten in der zweiten Hälfte der Schulferien haben, genug Vorbereitungszeit für diesen nächsten Schritt einzuräumen.
Mit der Aufnahme des Regelbetriebs gelten die rechtlichen Regelungen des Achten
Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt. Daneben sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung
von SARS-CoV-2 verhindern sollen und gesondert geregelt werden, nach wie vor zu
beachten. Um die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen zu
unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, werden für den Regelbetrieb in
Zeiten der Pandemie begleitende Empfehlungen veröffentlicht. Hier werden unter anderem Hinweise zum Umgang mit Kindern mit Krankheitssymptomen und zu notwendigen Hygienemaßnahmen gegeben.
Die detaillierte Regelung, die ab sofort gültig ist, finden Sie in der beigefügten „Offiziellen Information zum Umgang mit Krankheitssymptomen“.Bei Krankheit
Im Regelbetrieb haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung, das heißt, auch in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang.
Zudem können alle gewohnten pädagogischen Konzepte wieder umgesetzt werden,
denn eine strikte Trennung von Gruppen, wie sie im eingeschränkten Regelbetrieb
erforderlich war, muss nicht mehr eingehalten werden.
Sollte (coronabedingt) nicht ausreichend Personal in den Kindertageseinrichtungen
zur Verfügung stehen, sind vom Träger mit dem jeweiligen Landesjugendamt Lösungen für die bestmögliche Aufrechterhaltung der Betreuung zu entwickeln, hier kann es
zu Einschränkungen in der Betreuung kommen.
Um für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz im Umgang mit SARS-CoV-2 zu sorgen, erhalten alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie alle Kindertagespflegepersonen vom 03.08.2020 bis zum 09.10.2020 die Möglichkeit, sich alle 14 Tage
freiwillig auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Die Kosten hierfür übernimmt das Land.
Die Testungen sollen für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen im Wechsel mit dem Schulbereich, in der 32., 34., 36., 38.
und 40. Kalenderwoche stattfinden. Testungen von Kindern sind nicht vorgesehen.
Sollte bei diesen Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden von den Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen ergriffen.
Nähere Informationen zur Organisation erfolgen gesondert.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration